Beratung trotz Corona

Auch in Zeiten von Corona erhalten Sie ihre persönliche Beratung rund um das Thema Bürgergeld.

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Beratungssuchende,

in den von mir geleiteten Beratungsstellen steht die Rückkehr zu einer gewissen Normalität unmittelbar bevor. Ab der Woche vom 7. März 2022 finden an insgesamt vier Beratungsstandorten wieder wöchentliche persönliche und kostenlose Beratungen zu den vorherigen Zeiten zum Thema Bürgergeld / Probleme mit dem JobCenter Essen statt.

Wieder eröffnet und hoffentlich coronabedingt so schnell nicht wieder geschlossen werden die beiden Beratungsstellen in der Innenstadt (Weigle Haus/Heinz Renner Haus), im Stadtteilzentrum Kray (Kraysel) sowie in der Evangelischen Kirchengemeinde Essen-Steele. Die genauen Zeiten und Adressen wollen Sie bitte dem Kalender zu den Beratungsterminen entnehmen.

Selbstverständlich werde ich als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht die Beratungen wie auch zuvor persönlich durchführen. Es wird dringend gebeten, zu den Beratungsterminen zugehörige Papiere, insbesondere den neuesten Bewilligungsbescheid und seine Änderungsbescheide sowie weitere Schriftstücke um die es gehen könnte, mitzubringen.

Die Wiederaufnahme der persönlichen Beratung führt allerdings, da nicht beides gleichzeitig zu schaffen ist, zu Einschränkungen bei der bisherigen Online-/E-Mail-Beratung. Während die bisher online angenommenen Angelegenheiten selbstverständlich ordnungsgemäß weitergeführt werden, gelten für neue Online-Anliegen folgende Einschränkungen:

Es können ausschließlich und ausnahmslos über Mail nur Angelegenheiten bearbeitet, bzw. Beratungen durchgeführt werden, wenn (gleichzeitig!) folgende Voraussetzungen vorliegen:

  1. Es muss sich um eine Angelegenheit betreffend das JobCenter ESSEN handeln.
  2. Die E-Mail muss zumindest eine kurze Schilderung des Anliegens und eine Rückrufnummer enthalten. Mails ohne Rückrufnummer oder ohne eine wenigstens kurze Schilderung des Problems (also reine Rückrufbitten) können aus zeitlichen Gründen nicht bearbeitet werden.
  3. Der Mail muss ein Bescheid des JobCenters um den es geht und der vor weniger als einem Monat ausgestellt worden ist, beigefügt sein.
  4. Die auf dieser Seite herunterladbare Vollmacht muss beigefügt sein, da ich mich ansonsten nicht für Sie an das JobCenter wenden kann.

Für Angelegenheiten betreffend das JobCenter Essen, die diese Voraussetzungen nicht treffen, oder deren Unterlagen zu komplex oder zu umfangreich sind, steht die persönliche Beratung in den Beratungsstellen nun wieder zur Verfügung.

Ich wünsche Ihnen und uns allen einen guten Start in das neue alte Beratungsangebot, und vor allen Dingen Gesundheit.

Mit besten Grüßen

Carsten Dams
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht

Obwohl alle verbliebenen Beratungsstellen wieder geöffnet sind, steht Ihnen Rechtsanwalt Carsten Dams, als Fachanwalt für Sozialrecht, weiterhin auch online zur Verfügung. Insbesondere können Sie Ihre aktuellen Bescheide, jünger als ein Monat, auch per E-Mail überprüfen lassen. Hierzu können die Unterlagen an

widerspruch@rechtsanwalt-essen.info

gesendet werden. Es müssen zwingend der vollständige Bescheid und eine unterschriebene Vollmacht beigefügt sein. Idealerweise als gescanntes PDF-Dokument, notfalls auch als sauber lesbare Fotos. Ebenfalls zwingend ist, für eventuelle Rückfragen, Ihre Telefonnummer mit anzugeben. Vielen Dank. Sofern die vorstehenden Bedingungen nicht erfüllt sind, kann Ihre Anfrage aus organisatorischen Gründen weder bearbeitet noch beantwortet werden.